Mietrecht Basics für den Wohnbereich

Beispiele zum Mietrecht

Das Mietrecht, als Teil des Privatrechts, regelt die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Seine grundlegenden Bestimmungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus enthalten zahlreiche Urteile zu diesem Thema wichtige Auslegungsmerkmale.

Ein Mietverhältnis wird begründet

Das Privatrecht zeichnet sich durch freie Willensäußerung aus. Mithin wird ein Mietverhältnis durch einen Vertrag begründet; im Mietrecht mit einem Gebrauchsüberlassungsvertrag. Hierzu sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Mit dem Mietverhältnis wird zugleich ein Schuldverhältnis begründet. Der Vermieter verpflichtet sich durch den Vertrag, dem Mieter Wohnraum für eine bestimmte Zeit zu überlassen und der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Miete zu zahlen. Wenn es damit genug wäre, wäre das Mietrecht eines der einfachsten Rechtsbereiche. Aus dem simplen Gebrauchsüberlassungsvertrag entwickeln sich etliche Nebenrechte und -pflichten, die häufig Anlass zum Konflikt geben.

In Deutschland gibt es überdurchschnittlich viele Mietverhältnisse

In der Bundesrepublik Deutschland wohnen mehr als die Hälfte der Einwohner zur Miete. Die Eigentumsquote liegt bei knapp 45 %. Im Verhältnis zu anderen Ländern ist dies ein sehr geringer Anteil. Aus diesem Umstand resultiert eine hohe Anzahl an Mietverhältnissen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch kaum konkrete Regeln artikuliert, kommt es häufig zu Missverständnissen bei der Auslegung der Rechtsbegriffe. Können sich Vermieter und Mieter nicht gütlich einigen, landen solche Streitigkeiten schnell vor Gericht. Recht häufig folgen aus diesen Rechtsverfahren Urteile, die allgemeine Bedeutung im Mietrecht erhalten können. Das ist auch insofern erforderlich, damit sich das Mietrecht den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen kann (zum Beispiel fortschreitende Technisierung des Wohnraumes).

Beispiele für Mietrechtsfälle

Auch im Mietrecht gibt es Themen, die immer wieder zu verschiedenen Meinungen führen. Zum Beispiel die Mietminderung, bei der häufig nicht nur die Frage ob, sondern auch wie hoch geklärt werden muss. Als ein kniffliges Thema offenbart sich auch Probleme von Mietern untereinander, deren Verknüpfungspunkt der Vermieter ist. Etwa 300.000 Mietrechtssachen landen jährlich vor Gericht. Nach Schätzungen der einschlägigen Verbände sind dies 2-3 % aller Mietrechtsstreitigkeiten. Meist werden sie durch regionale Rechtsanwälte vertreten wie zum Beispiel in Fulda durch http://www.ra-reinhard.de/. Häufigster Streitpunkt ist die Kündigung (sowohl durch den Vermieter als auch durch den Mieter).

 

Bildquelle istock – Cabinet Blueprints 3 – Vasko

 

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