Grundsätzlich ist eine Denkmalimmobilie ein Objekt wie jedes andere auch. Dies schließt auch ein, dass das Gebäude entsprechend versichert werden muss. Da Denkmalimmobilien jedoch eine kulturell und historisch wertvolle Bausubstanz besitzen, empfiehlt es sich, sie versicherungstechnisch besonders zu behandeln. Worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Die üblichen Hausversicherungen müssen dem Hauswert angepasst werden
Selbstverständlich müssen auch für eine denkmalgeschützte Immobilie die üblichen Versicherungen abgeschlossen werden. Dazu zählen insbesondere die Gebäudeversicherung sowie die Hausratversicherung, hinzu kommt eventuell auch noch eine Grundstücksversicherung. Wichtig ist, die Versicherungssummen dem Gebäude- und Hausratwert anzupassen. Gerade bei denkmalgeschützten Immobilien entstehen z. B. bei Schäden durch Naturgewalten oft große Schadenssummen, die dann durch die Versicherung möglichst vollständig abgedeckt sein sollten.
Wird die Immobilie vor dem Einzug zunächst grundlegend saniert, kann es sich empfehlen, während der Bauphase eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit sind sämtliche Versicherungsrisiken abgedeckt, die in der Phase der Sanierung entstehen, insbesondere an den Nachbargebäuden, an Fahrzeugen, die am Grundstück geparkt wurden usw.
Bei der Feuerversicherung bei Denkmalimmobilie auf die Versicherungssumme achten
Da viele Denkmalschutzimmobilien in hohem Maße feuergefährdet sind (z. B. durch die Verwendung historischer Baustoffe, die keineswegs den heutigen Brandschutzbestimmungen entsprechen), kann es sich lohnen, hier eine zusätzliche Feuerversicherung abzuschließen. Teilweise ist diese auch schon in der Gebäudeversicherung enthalten, sie muss dann aber meistens bzgl. der Versicherungssumme entsprechend aufgestockt werden. Tut der Besitzer dies nicht, könnte im Schadensfall die Versicherungssumme nicht ausreichen, um die nötigen Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen komplett zu finanzieren.
Wir ein denkmalgeschütztes Gebäude als Anlageobjekt angeschafft und soll anschließend – komplett oder in einzelnen Wohnungen – vermietet werden, müssen zusätzlich die üblichen Versicherungen für Vermieter abgeschlossen werden. Dazu zählen beispielsweise die Versicherung gegen Mietausfälle oder auch eine spezielle Rechtschutzversicherung für Vermieter.
Fazit: Gerade denkmalgeschützte Immobilien müssen richtig und vollständig versichert werden. Schließlich geht es hier nicht nur um das Geld des Eigentümers, sondern auch um den Erhalt wertvoller kultureller Zeitzeugen.