Vor- und Nachteile von Denkmalschutz Immobilien

Der deutsche Staat möchte, dass historisch und kulturell wertvolle Immobilien möglichst in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben und entsprechend gepflegt werden. Daher sind die Auswirkungen eines einmal erteilten Denkmalschutzes bei Immobilien sehr vielfältig. Sie beinhalten sowohl Vorteile als auch Nachteile für den Besitzer des Objektes. Diese Vor- und Nachteile wollen wir hier etwas näher beleuchten.

Vorteile von Denkmalschutz Immobilien

Besitzer denkmalgeschützter Immobilien genießen vor allem in finanzieller Hinsicht diverse Vorteile. Konkret gesagt: Sie können den deutschen Staat an nahezu allen Kosten beteiligen, die im Zusammenhang mit dem Kauf, der Sanierung und der Pflege der Immobilie anfallen. Dabei gibt es sowohl direkte Fördermöglichkeiten (z. B. in Form von finanziellen Zuschüssen) als auch solche indirekter Art, die beispielsweise in Form von Steuervorteilen oder günstigen Krediten gewährt werden. Um den deutschen Staat dergestalt an den Kosten für eine Denkmalimmobilie zu beteiligen, ist allerdings die sogenannte Denkmalbescheinigung erforderlich. Diese wird jedoch erst nach Abschluss aller Arbeiten vergeben, im gleichen Zuge wird das Objekt dann auch in die Denkmalliste eingetragen.

Nachteile Denkmalschutz Immobilien

Der größte Nachteil eines denkmalgeschützten Gebäudes besteht darin, dass es der Besitzer nicht nach Belieben verändern kann. Für jede Änderung, und sei es nur an einem kleinen Teil des Gebäudes, muss der Besitzer zunächst das Amt für Denkmalschutz konsultieren und dort eine entsprechende Genehmigung einholen. Zudem kann es recht schwierig sein, eine denkmalgeschützte Immobilie wieder zu verkaufen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Viele Käufer scheuen die Einschränkungen, welche sich mit dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben und suchen daher lieber ein anderes Objekt, mit dem sie flexibler sind und an das sie selbst Hand anlegen können.

Das Fazit bei erwerbe eine Denkmalschutz Immobilien sollte beachtet werden

Der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie muss sich die finanziellen Vorteile und steuerlichen Erleichterungen quasi damit „erkaufen“, dass das Objekt in seinem jetzigen Zustand gehegt und gepflegt werden muss und nicht beliebig verändert bzw. umgebaut werden darf. Wer damit leben kann, ist mit einer Denkmalimmobilie grundsätzlich gut beraten.