Sie sind stolzer Besitzer einer in die Jahre gekommenen Immobilie. Sie planen Sanierungsmaßnahmen mit neuen Fenstern und Türen, einer gedämmten Fassade und einem neuen Dach. Die Energieeffizienz des Hauses soll dabei im Fokus der Überlegungen stehen, eventuell Photovoltaik, Solarenergie oder eine Wärmepumpe genutzt werden. Doch wo fängt man an?
1. Maßnahme – Analyse erstellen
Nach Ihren ersten Überlegungen ist die Zeit gekommen einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Er ist der richtige Ansprechpartner für eine geplante energetische Baumaßnahme. Bei einem Ortstermin wird eine erste Bilanz gezogen, der Zustand des Hauses bewertet und grundlegende Maßnahmen erörtert, ob beispielsweise eine Teilsanierung reicht oder ein Komplettumbau notwendig ist. Durch den Energieberater erfahren Sie welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und des finanziellen Aufwands erstellt Ihnen der Fachmann einen individuellen Sanierungsfahrplan und informiert über die Wirtschaftlichkeit der Modernisierung. Der Plan sorgt gleichzeitig für einen strukturierten Ablauf der Baumaßnahmen, ordnet Abläufe der Reihenfolge nach, um ein planvolles und richtiges Sanieren zu gewährleisten.
Übrigens wird ein Sanierungsfahrplan durch einen unabhängigen Energieberater im Rahmen der „Energiesparverordnung“ durch die Bundesregierung gefördert.
2. Maßnahme – Finanzierung klären
Welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie anhand dieser Fragen klären:
- Welches Eigenkapital steht für die Sanierung zur Verfügung?
- Welche Eigenleistungen können erbracht werden?
- Welcher Betrag wird finanziert?
- Welche Kreditkonditionen bieten die Banken?
- Können Bausparverträge oder Wohn-Riester genutzt werden?
- Welche Förderprogramme bietet die KfW-Bank zur Sanierung?
Planen Sie nicht zu knapp, denn es kann immer zu unvorhersehbaren Ausgaben kommen. Sei es ein strenger Winter in dem die Baustelle beheizt werden muss oder ein Stillstand weil Genehmigungen noch nicht erteilt wurden. Denken Sie auch daran, dass Fördermittel meist vor Beginn einer Baumaßnahme gestellt werden müssen. Anträge sind auch für die gesamte Baumaßnahme, dem Bezug von Baustrom oder Bauwasser sowie sonstiger Genehmigungsverfahren zu stellen.
3. Maßnahme – Handwerker beauftragen
Steht der Sanierungsplan fest und ist die Finanzierung geklärt, können Sie daran gehen geeignete Handwerker zu finden. Oftmals werden dazu Angebote eingeholt, doch nicht immer ist das günstigste Angebot das Beste. Oftmals fehlt das Wissen, welche Posten ins Angebot gehören und welche nicht.
Kalkuliert zum Beispiel der Elektroinstallateur die Baustromanlage nicht mit ein, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Ist das Angebot eines anderen Elektroinstallateurs vielleicht zu teuer, liefert dieser aber die Baustromverteiler kostenlos, kann das vermeintlich teurere Angebot, die bessere Wahl sein. Dieses Beispiel trifft genauso auf das Sanitärhandwerk und andere Handwerke zu.
Um hier den Durchblick zu behalten, sollten Sie einen Baubegleiter oder Bauleiter beauftragen, der die Angebote und die anschließenden Bauarbeiten beaufsichtigt und kontrolliert. Doch auch Sie als Bauherr sollten Präsenz zeigen und bei allen Abnahmen dabei sein. Vergleichen Sie die angefallenen Kosten mit der Planung, so können Sie rechtzeitig reagieren, wenn die Kosten aus dem Rahmen laufen.
4. Maßnahme – Baustelle einrichten
Jede Baustelle benötigt von Beginn an Strom und Wasser.
Wichtig zu wissen: Stromanschlüsse für Baustellen, dürfen laut Gesetzgeber nur über spezielle Speisestellen, sprich Baustromverteiler erfolgen.
Da der Bezug von Strom und Wasser kostenpflichtig ist, muss der Verbrauch von Bauwasser und von Baustrom über eine Zähleinrichtung abgerechnet werden. Die Anträge dazu sind beim örtlichen Versorgungsunternehmen zu stellen. Während das Bauwasser meist von einem nächstgelegenen Hydranten entnommen werden kann, benötigt die Stromversorgung etwas mehr Aufwand. An der Grundstücksgrenze wird ein Baustrom-Anschluss-Schrank mit Zähleinrichtung benötigt. Weitere Baustrom-Kleinverteiler sorgen dann für die weitere Stromverteilung für die Arbeiten vor Ort. Ist der Anschluss an einen Hydrant oder einen Stromverteiler nur auf der anderen Strassenseite möglich, müssen Sie für eine Strassenüberquerung mittels Kabelbrücke sorgen. Mittels Ständern, rechts und links der Strasse, wird die Brücke in entsprechender Höhe montiert.
Auch hierzu ist ein Antrag bei der Gemeinde erforderlich, die je nach Verkehrsaufkommen über eventuelle Verkehrseinschränkungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen entschieden werden muss.
5. Maßnahme – Es kann losgehen
Jetzt endlich kann es mit der Sanierung losgehen. Kontrollieren Sie regelmäßig den Baufortschritt. Zwischenabnahmen sollten immer in Ihrem Beisein erfolgen. Achten Sie auch darauf das eventuelle Mängel schriftlich fixiert werden. Diese und andere Dokumente, wie Lieferscheine, Montagebescheinigungen etc. sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da Sie bei späteren Garantiefällen zur Nachweispflicht benötigt werden könnten.
Bevor es zur endgültigen Schlussabnahme kommt, lassen Sie sich detailliert in alle neuen Techniken einweisen und über eventuelle Wartungsintervalle unterrichten. Mit der Abnahme stellen Sie sicher, dass alle Leistungen mängelfrei erbracht wurden.